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Der Griff ins Wespennest

Aktuell tobt eine erbitterte Debatte durch die deutschen Feuilletons. Die Akteure: die Beauftragte für Kultur und Medien, Monika Grütters, auf der einen Seite und Vertreter des Kunsthandels, Privatsammler und einzelne Künstler auf der anderen Seite. Stein des Anstoßes: die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes. Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern soll in einem neuen, umfassenden Gesetz EU-konform und der UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut aus dem Jahr 1970 entsprechend geregelt werden. Ein notwendiger und vor allem bürokratischer Akt, warum also die Aufregung? Da ist von „Enteignung“ der Sammler die Rede, von „Strangulation“ des Kunsthandels, das Vorhaben der Staatsministerin sei „totalitär“, „stalinistisch“, „nationalistisch“ und würde an die Politik der DDR erinnern. Führt hier eine CDU-Staatsministerin klammheimlich und an Frau Merkel vorbei den Sozialismus im Kunsthandel ein? Die Kunst – eine Insel des Widerstands im Meer des Liberalismus?

In jeder Gesellschaft gibt es Sätze, die als einfache Wahrheiten gelten und als meist unhinterfragte Überzeugungen unsere Wahrnehmung wohltuend strukturieren. „Die Freiheit der Kunst“ ist ein solcher Satz. Genauer betrachtet handelt es sich um einen Halbsatz und möglicherweise auch nur um die halbe Wahrheit. Die Freiheit eines jeden, Kunst nach seinen Vorstellungen zu schaffen, genauso wie die Freiheit einer jeden, Eigentum , zum Beispiel in Form von Kunstwerken, zu erwerben, ist eine normative Maxime einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Aber so wie die Freiheit eines Künstlers genau da aufhört, wo der Gerichtsvollzieher sein Tun beginnt, so unter liegt auch der Besitz und der Handel mit Kunst Regeln und Gesetzen. Das Kunst und Künstlerinnen, wie auch Sammlerinnen und Kunsthändler, nicht gänzlich frei in ihrem Handeln sind, ist die ebenso offensichtliche, wenn auch weniger populäre, zweite Hälfte obiger Halbwahrheit. Kurz gesagt: ohne Freiheit keine Kunst, ohne Markt aber auch nicht.

Spekulanten und Hehler

Der Kunstmarkt ist heute global, finanzstark und in Teilen intransparent. Neben gewöhnlichen Kunsthändlern und Sammlern tummeln sich Spekulanten und Hehler. Um dem Handel mit Raubkunst aus Krisenregionen und dem versilbern nationalen Kulturgutes auf internationalen Auktionen entgegenzuwirken, will Frau Grütters mit ihrer Novelle die Gelegenheit zur Zusammenführung von gleich drei Gesetzen in novelliertem Kulturgutschutzgesetz (KGSK) ergreifen: dem Kulturgutschutzgesetz von 1955, dem Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 und dem Ausführungs-gesetz zur Haager Konvention (Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten) von 1954.

Das neue Gesetz soll so ein einheitliches Gesetz schaffen, mit aufeinander abgestimmten Regelungen, die europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben genauso entsprechen wie den Erfordernissen des Datenschutzes. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen den Kulturbehörden der Länder und den Zoll- und Ermittlungsbehörden verbessert werden. Kein überraschend neuer Ansatz, die Novelle überführt lediglich die seit 1992 für den Kunsthandel ins EU-Ausland geltenden Ausfuhr-Regeln auf den EU-Binnenmarkt. In dem überwiegenden Teil der EU-Staaten existieren bereits entsprechende Ausfuhr-Gesetze, zum Beispiel in Italien, Großbritannien oder Spanien.

Notwendig wurde die Novelle – entgegen der öffentlichen Debatte, die sich fast ausschließlich mit dem Ausfuhr-Aspekt befasst – durch die Kritik am Kulturgüterrückgabegesetz von 2007. Die Bundesregierung selbst gab 2013 in einer eigener Evaluierung zu, dass eine Überarbeitung des Gesetzes zwingend erforderlich sei, da trotz mehrerer Rückgabeersuchen seit 2008 kein einziges unrechtmäßig nach Deutschland gebrachtes Kulturgut aufgrund der hohen Rückgabeanforderungen des Gesetzes in sein Ursprungsland zurückgeführt werden konnte. Deutschland gilt aufgrund dieser laxen Gesetze inzwischen als Drehscheibe für den illegalen Handel mit archäologischer Kunst.

National wertvoll

Soweit die Faktenlage. Nach Sozialismus klingt das noch nicht. Warum also fühlen sich Kunsthandel, Künstler und Sammler „stranguliert“ und „enteignet“? Akribisches Aktenstudium der noch nicht endgültigen Novelle (Stand 14.07.2015) gibt es nicht her. Eingeführt werden soll kein Ausfuhrverbot, sondern eine Genehmigungspflicht für den Verkauf in EU-Länder. Betroffen sind allein als national wertvoll eingestufte Kulturgüter, die älter als 70 Jahre sind und mehr als 300.000 Euro wert. Der etwas überambitionierte Passus, der die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung vorsah, wurde inzwischen gestrichen. Und schon nach geltendem Recht kann national wertvolles Kulturgut nicht ohne Genehmigung in Länder außerhalb der EU zum Zweck des Verkaufs ausgeführt werden. In den seltenen Fällen eines Ausfuhrverbotes werden üblicherweise die Kulturstiftung der Länder (KSL) und Museen tätig und verhandeln eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer, d.h. einen möglichen Ankauf des Werkes zum Marktpreis.

Die Gegenseite bleibt emotional. In ihre Privatsphäre würde eingegriffen, ihr Eigentum angetastet und die Freiheit des Kunstmarktes eingeschränkt. Die Staatsministerin kontert bildungsbürgerlich: Kulturgüter seien mehr als reine Handelsware. Kulturgüter hätten eine identitätsstiftende Funktion und als Elemente kultureller Identität überwöge der Werk- den Waren-Charakter. Unter fast gänzlicher Aussparung der Debatte um den Handel mit geraubten Kulturgütern, muss Frau Grütters eine unerwartete Erfahrung machen: schon der kleinste Versuch an eher unbedeutenden Stelle in die Allmachtstellung der Ökonomie und des freien Marktes einzugreifen, ist ein Griff ins Wespennest.

Da sehen Kunsthändler und Sammler ihr Eigentum in Gefahr und gerieren sich als Kämpfer für die Freiheit der Kunst. Die Kunstschaffenden selber bleiben dabei nebensächlich, sofern ihre Werke nicht Marktpreise in Millionenhöhe erzielen – exemplarisch deutlich wird dies, wenn neben dem aktuellen Gesetz gleich noch der Abgabesatz der Künstlersozialkasse und das Folgerecht angegriffen werden. Einen unregulierten und freien „Kunst“-Markt propagiert der Kunsthandel, bei gleichzeitigem empörten von sich weisen, dass Teile des Kunsthandels Kunstwerke als reine Spekulationsobjekte behandeln und damit analog bzw. parallel zu den vielzitierten Praktiken der Finanzmärkte agieren. Kunsthandel als Kapitalismus in Reinform.

Die Handelszeitung der Schweiz konstatiert im Juni dieses Jahres nüchtern: „Immer mehr Händler kaufen Kunstwerke, um sie kurze Zeit später wieder zu verkaufen. Ursprünglich beschränkte sich dieses spekulative Handeln auf junge, aufstrebende Künstler. Der Trend weitet sich aber auch auf teure Gemälde aus. Kunstwerke im Gegenwert von mehreren Millionen werden gekauft, nur um kurze Zeit darauf wieder verkauft zu werden. Eine Generation von Sammlern hat sich entwickelt, die eigentlich keine Sammler, sondern Spekulanten sind. Eine neue Anlageklasse ist geboren.“ (Handelszeitung, 05.06.2015)

Zollfrei, steuerfrei

Neben den extremen Preisen, die derzeit auf dem Kunstmarkt erzielt werden können, bilden die Tresore der Zollfreilager, auf Flughäfen oder in der Schweiz, ein weiteres Beispiel für die Auswüchse des Kunstmarktes – Spekulanten können in diesen Lagern zollfrei, steuerfrei, voll klimatisiert und gesichert, ihre Kunst komplett von der Öffentlichkeit abgeschirmt, lagern.

Eigentum und Privatsphäre als Kampfbegriffe des Kunsthandels und der Sammler verstanden, führen jedoch in der Konsequenz – Kunstwerke verschwinden in privaten Sammlungen, lagern in Depots und Privaträumen, d.h. sind der Öffentlichkeit und Sichtbarkeit entzogen – zu einer möglicherweise größeren Entwertung als die, die ein als national bedeutsam eingestuftes und öffentlich ausgestelltes Werk auf dem Markt erfährt. Denn der Erwerb von Kunst ist nicht allein ein Akt der Kapitalanlage im finanziellen Sinn, jeder Käufer von Kunst erwirbt das schon von Bourdieu beschriebene symbolische Kapital, eine feste Größe der sozialen Distinktion. Der geschäftstüchtige Banker wird zum feinsinnigen Kunstkenner – nur: diese Kapital braucht die Öffentlichkeit, es muss gesehen werden, sonst verliert es seinen Wert.

Beat Wyss bringt es im Cicero vom 30.07.2015 auf den Punkt: „Kunst als weltliches Gut zirkuliert im Markt der Meinungen und im Warenverkehr. Kunst ist absolute Ware und hat, darin dem Geld verwandt, keinen Gebrauchswert. Die Wertform der Kunst kann erst im Tauschakt wieder realisiert werden. Allerdings gilt, was Karl Marx der Ware überhaupt unterstellt: Sie sei ein Fetisch mit „theologischen Mucken“. Das gilt besonders für die Kunst.“ Die Kenntnis dessen unterscheidet möglicherweise den Spekulanten vom seriösen Kunsthändler.

Der Aufschrei über die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes und die darin enthaltenen Ausfuhr-Bestimmungen für Kulturgüter sollte willkommener Anlass sein, öffentlich über die Akkumulation von Vermögenswerten, über Erbschafts- und Vermögenssteuern, die Regulierung der Finanzmärkte, unter anderem mit einer Finanztransaktionssteuer, und letztlich über den kapitalistischen Eigentumsbegriff, der in der aktuellen Debatte einer CDU-Staatsministerin auf die Füße fällt, nachzudenken.

Diktat des Ökonomischen

Siebzig Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg und gut 15 Jahre nach dem Mauerfall, in einer Zeit, die durch den Abbau des Wohlfahrtsstaates, durch Deregulierung und ungebremsten Liberalismus geprägt ist, geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander, konzentriert sich der Großteil der Vermögenswerte auf einige Wenige in unserer Gesellschaft. Das Diktat des Ökonomischen und der Relevanz bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Künstler, den Kunstmarkt und die Kunst selber. Notwendig wäre statt unsachlicher Hysterie neoliberaler Kunsthändler und Sammler eine Debatte um den Einfluss von Privatsammlern und die Rolle öffentlicher Institutionen als Orte frei zugänglichen, öffentlichen Wissens.

Öffentlichen Museen stehen heute in Konkurrenz zu Sammlern und Privatmuseen. Sinkende Ankaufetats, das Schielen auf Besucherzahlen und der Wandel von Ausstellungspraktiken – von der Präsentation gewachsener Sammlungen zur Event-Ausstellung – lassen die staatlich finanzierten Institutionen in eine Abhängigkeit von privaten Sammlern geraten. Was stattfindet ist die schleichende Enteignung eines öffentlichen Gutes. In Konkurrenz zum finanzstarken Sammler hat ein Museum kaum noch Handlungsspielraum. Keine öffentliche Institution verfügt über einen Etat und die Flexibilität, in diesem Ausmaß zeitgenössische Kunst oder hochpreisige Klassiker anzukaufen. Die Zeitgenössische Kunst droht den Museen verloren zu gehen, sie bleibt in der Hand einiger, weniger, akkumuliert sich in den Depots schwerreicher Sammler. Aber waren es nicht immer die reichen Mäzene, die unsere Museen mit ihren Kulturgütern bereicherten? Ja und Nein. Fühlten sich früher Mäzene der Kunst und der Gesellschaft verpflichtet, hat sich dieses Verhältnis heute verschoben.

Statt zu stiften wie einstmals wird heute zunehmend nur geliehen. Schenkungen werden an Bedingungen geknüpft, gern auch mal darf es ein Museumsneubau sein. Stellen Privatsammler ihren Besitz öffentlichen Museen zur Verfügung, ist dies aber nicht allein uneigennützig: die Werke steigen auf diese Art im Wert und die Kosten für Lagerung und Pflege liegen beim Museum, der Sammler genießt Steuervorteile. Wenn wir nicht wollen, das ein „neuer Absolutismus der Reichen“ (Beat Wyss) unsere Kultur bestimmt und es dem Willen einer Handvoll Sammler überlassen bleibt, welche Kunst sich durchsetzt, müssen wir die staatlichen Museen in ihrer Funktion, Kunst für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen und wissenschaftlich fundiert eine Sammlung aufzubauen, stärken.

Frau Grütters unterstreicht mit ihrer Novelle des Kulturgutschutzgesetzes, das die Bestände der Museen zu „nationalem Kulturgut“ erklärt und unter den „Schutz vor Abwanderung“ stellt, den Charakter der Häuser als öffentliche Bildungseinrichtungen. Mehr als eine Geste ist dies aber nicht. Ein Gesetz, das nicht mit Geld unterfüttert ist, bleibt hier wirkungslos. Wer Museen als Bildungseinrichtungen für Alle will, muss den Geldhahn schon entschlossen aufdrehen und Ankaufetats und Personalkosten deutlich Aufstocken. Einmal dabei, sollte auch die seit Jahrzehnten geforderte Ausstellungsvergütung für die Künstler Wirklichkeit werden. Dazu Tage mit freiem Eintritt und der überfällige Schritt ins digitale Zeitalter und in Deutschland müsste keiner mehr neidvoll auf die Häuser in London oder Amsterdam schauen.

Bleibt noch die Frage, was Kunst, was Kulturgüter im Allgemeinen, national wertvoll macht. Die Novelle stellt klar: alles, was schon im Museum ist, ist auch national wertvoll. Ansonsten wird dies von Sachverständigen-Kommissionen der Bundesländer bei Antrag auf Ausfuhrgenehmigung entschieden. Anhaltspunkte zur Feststellung, welches Kulturgut national wertvoll ist, liefern die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und das Verzeichnis national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 29.04.2010.

Danach sind Kunstwerke und andere Kulturgüter einschließlich Sammlungen dann in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts einzutragen, wenn sie wichtige Objekte von Künstlerinnen und Künstlern mit internationalem Rang sind oder für die deutsche Kunst und Geschichte (einschließlich der Naturgeschichte) oder für die Landesgeschichte oder für die Geschichte historischer Regionen von herausragender Bedeutung sind und ein öffentliches Interesse an ihrem Verbleib in der Bundesrepublik besteht.

Ein Pulverfass

Das klingt so gut wie unkonkret. Und erweist sich abermals für die als Schutzpatronin auftretende Staatsministerin als Pulverfass. Die vermeintliche Sozialistin wird zeitgleich von Seiten des Kunsthandels als reaktionär und nationalistisch gebrandmarkt. Kunst ist international. Kunsthandel globalisiert. Nationale Bedeutung? Veraltet. Ein historischer Begriff. Tatsächlich geht die Verknüpfung der Begriffe „Kulturgut“ und „Nationalstaat“ auf 19. Jahrhundert zurück. Hat er deshalb allein schon seine Berechtigung verloren?

Ein charmanter Nebenaspekt der Debatte: in all der Aufregung fällt keinem auf, dass „nationale Bedeutung“ auch das alleinige Kriterium der Bundeskulturförderung ist. Zu beachten wäre auch der inhaltliche Zusammenhang von national wertvollem Kulturgut mit den Begriffen Raubkunst und „shared heritage“.

In den Debatten um die Zerstörung oder den Raub und Verkauf von antiken Kulturgütern und Stätten in Syrien, Irak oder Ägypten gilt dies unstrittig als nationales, identitätsstiftendes Kulturgut, in den Debatten um mögliche Rückgaben von in Kolonialzeiten nach Europa gebrachten Kulturgütern aus Afrika, Asien oder Lateinamerika taucht der Begriff ebenfalls auf, gestritten wird hier eher, welcher Nation die Kulturgüter heute denn nun zugeordnet werden oder ob sie – praktisch für den aktuellen Besitzer – gleich der Weltbevölkerung insgesamt zustehen.

 

Angewandt auf Kulturgüter innerhalb von Deutschland gerät die Definition des Begriffes ins Wanken: was kann heute „nationales“ Kulturgut sein? Haben sich doch im Laufe der Jahre die territorialen Grenzen wie auch die „Nationen“ selber verändert, verschoben, aufgespalten. Das, was als „Nation“, das heißt als „verfasste Gesellschaft“ gilt, wandelt sich in der Zeit, man führe sich nur die deutsche Geschichte der letzten 100 Jahren vor Augen! Auch hier braucht es die öffentliche Debatte. Und in diesem Fall ist sogar völlig klar, wo sie geführt werden kann: das Haus zum Gesetz entsteht gerade mitten in Berlin – eine bisher an seinen Bedeutungszuschreibungen nahezu universellen Ausmaßes ächzende, inhaltlich aber bisher vollkommen leere Betonhülle: das Humboldtforum!

Imke Elliesen-Kliefoth

Bilder: screenshot (Ausschnitt) http://www.monika-gruetters.de

 

Imke Elliesen-Kliefoth, geboren 1971 in Hamburg, studierte Germanistik, Philosophie und Linguistik in Hamburg und Berlin. Sie arbeitet als Referentin für Kultur und Medien der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Zuletzt erschien von ihr 2009 der Band: „Bergauf beschleunigen“. Gespräche über Gelingen und Erfolg im Züricher Ammann-Verlag.